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    Wohnungseigentumsanlagen

    Um eine Wohnungseigentumsanlage zu verwalten, braucht man viel Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein in rechtlichen, technischen und kaufmännischen Bereichen. Eine Wohnungseigentumsanlage setzt sich aus mehreren Wohnungen zusammen, die verschiedenen Eigentümern gehören. Diese Eigentümer bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die gemeinschaftlich über die Anlage entscheidet. Die WEG muss einen Hausverwalter beauftragen, der die Anlage laufend verwaltet.


    Der Hausverwalter hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Hausverwaltervertrag festgelegt sind. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:


    • Die Erstellung des Wirtschaftsplans, der die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der WEG für das nächste Jahr enthält.
    • Die Erhebung der Hausgelder, die die Eigentümer jeden Monat an den Hausverwalter zahlen müssen, um die laufenden Kosten der Anlage zu decken.
    • Die Abrechnung der Nebenkosten, die die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der WEG für das vergangene Jahr darstellt und die möglichen Nachzahlungen oder Rückzahlungen der Eigentümer berechnet.
    • Die Durchführung der Eigentümerversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss und bei der die Eigentümer über wichtige Themen abstimmen können.
    • Die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die der Hausverwalter zu protokollieren und zu vollziehen hat.
    • Die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Teile der Anlage, wie zum Beispiel das Dach, die Fassade, die Heizung oder der Aufzug.
    • Die Beauftragung und Überwachung von Handwerkern, Dienstleistern oder Versicherungen, die für die Anlage tätig werden sollen.
    • Die Führung der Verwaltungsunterlagen, wie zum Beispiel das Grundbuch, die Teilungserklärung, die Hausordnung oder die Rechnungen.


    Der Hausverwalter muss bei seiner Tätigkeit immer die Interessen der WEG berücksichtigen und sich an die gesetzlichen Vorgaben und den Hausverwaltervertrag halten. Er hat auch eine Beratungs- und Informationspflicht gegenüber den Eigentümern und muss ihnen regelmäßig Bericht erstatten. Der Hausverwalter haftet für Schäden, die er durch seine Pflichtverletzung verursacht.


    Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen erfordert also ein hohes Maß an Fachwissen, Erfahrung und Engagement. Der Hausverwalter ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Eigentümer und trägt wesentlich zum Werterhalt und zur Wertsteigerung der Anlage bei.